Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma WTGROUP KG, 39031 Bruneck


§1 Gerichtsstand 


Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Urkunden- und Wechselprozesse, ist Bozen (I). Es gilt ausschließlich italienisches Recht. Einzig die WTGROUP KG ist berechtigt, den Käufer an jedem anderen gesetzlich zugelassenen Gerichtsstand zu verklagen.

§2 Preise

Alle Lieferungen erfolgen zu den am Tage des Versandes gültigen Listenpreisen (abrufbar unter: www.wtgroup24.com) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Unsere Preise verstehen sich netto in EURO, wenn nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.


§3 Lieferung, Gefahrenübergang

Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versandkosten trägt der Käufer. Der Gefahrenübergang ausschließlich an den Käufer findet ab Beginn der Lieferung ab Fabrik statt. Beanstandungen der Warenlieferung müssen unmittelbar und sofort bei Ankunft der Ware beim Empfänger erfolgen. Spätere Einwände werden nicht berücksichtigt.

§4 Lieferfristen

Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum des Auftragseingangs bei der WTGROUP KG, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten, deren Kenntnis für die Ausführung erforderlich sind. Wird eine Lieferfrist aus von uns zu vertretenden Gründen um mehr als 18 Tage überschritten und ist eine schriftliche, vom Käufer nach Eintritt des Verzuges gesetzte Nachfrist erfolglos verstrichen, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung in Folge höherer Gewalt oder anderer trotz zumutbarer Sorgfalt nicht vermeidbarer Hindernisse, einschließlich Transportverzögerungen, Streiks sowie Arbeitskämpfe bei unseren Lieferanten, geraten wir für die Dauer solcher Ereignisse nicht in Lieferverzug. Schadensersatzzahlungen wegen Verzuges oder nach der Bestellung eingetretener Unmöglichkeit der Lieferung sind, außer bei Vorsatz und grob fahrlässigem Handeln der WTGROUP KG, ausgeschlossen.

§5 Zahlungen

Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen zahlbar, es sei denn, es liegt ausdrücklich eine anderweitige schriftliche Vereinbarung vor. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn sie auf dem Konto der WTGROUP KG gutgeschrieben wurde. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Verbindlichkeit zuerst verrechnet. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und für uns kosten- und spesenfrei angenommen. Werden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund nicht eingehalten, werden alle unsere Forderungen, einschließlich derer, für die Ratenzahlung oder Stundung vereinbart ist, sofort fällig. Dem Käufer steht die Aufrechnung nur mit Gegenforderungen zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§6 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum. Der Käufer kann die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten. Sonstige Verfügungen wie Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen unserer Waren sind ausgeschlossen. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf unserer Waren werden bereits jetzt ausschließlich an uns abgetreten. Für den Fall des Zahlungsverzuges ermächtigt uns der Käufer hiermit, die an uns abgetretenen Forderungen des Käufers gegenüber dessen Kunden direkt im eigenen Namen geltend zu machen. Auf Verlangen des Käufers verpflichten wir uns, die zur Sicherung abgetretenen Forderungen insoweit freizugeben, als ihr Gesamtbetrag unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

§7 Gewährleistung/Haftung

Bei Mängeln steht uns die Wahl zwischen den einzelnen Formen der Nacherfüllung frei. Im Fall des dreimaligen Fehlschlagens der Nacherfüllung stehen dem Käufer die Rechte auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung zu. Jegliche Haftung des Verkäufers betreffend die gelieferten Waren ist ausgeschlossen; davon ausgenommen sind Schäden betreffend das Leben und Verletzungen des Körpers oder der Gesundheit, und zwar nur falls diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen; derselbe Haftungsausschluss oder Begrenzung der Haftung gilt für sonstige Schä­den, welche nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Diese Haftungsbeschränkung erfasst jedoch nicht die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften verursachten direkten Schäden und solche Mängelschäden, gegen die der Käufer durch die zugesicherte Eigenschaft abgesichert wurde. Für sonstige Mängelfolgeschäden haften wir nur in der vorstehenden beschränkten Weise.

§8 Motiv-Angebote / Rechte an Motiven

Der Käufer trägt das Risiko der Verwendbarkeit der von uns bezogenen Motive für den jeweiligen von ihm verfolgten Zweck, soweit nicht schriftlich etwas anderes mit uns vereinbart ist. Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass ihre Verwendung nicht die Rechte Dritter verletzt.

Es ist die Pflicht des Käufers bei dem Druck von Motiven und Mustern die Freiheit von gewerblichen Schutzrechten Dritter beziehungsweise die Einwilligung des eventuellen Rechtsinhabers zur Verwendung derselben sicherzustellen.

Wird ein eigenes Motiv/Muster/Design des Kunden der WTGROUP KG zur Verarbeitung/Herstellung übermittelt oder nimmt der Kunde sonstigen gestalterischen Einfluss auf das Produkt, garantiert der Kunde die Freiheit von gewerblichen Schutzrechten Dritter, insbesondere Firmenbezeichnungen, Urheber, - Persönlichkeits-, und/oder Markenrechte. Der Auftraggeber/Kunde wird, sofern die Pflichtverletzung von ihm zu vertreten ist, die WTGROUP KG von allen Forderungen und Ansprüchen wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter freistellen und schadlos halten. Die WTGROUP KG ist zur Nachprüfung der eingereichten Motive/Muster/Designs nicht verpflichtet, sie ist aber berechtigt bei begründetem Verdacht einer Rechtsverletzung die Arbeiten bis zur Aufklärung abzubrechen. Etwaige Schäden und nicht unmittelbar nutzbare Aufwendungen gehen im Falle einer Verletzung der oben beschriebenen Rechte durch den Auftraggeber/Kunden zu Lasten des letzteren.


§8a Bei Veredelung

Nach begonnener Veredelung der gelieferten Waren durch den Käufer ist jede Beanstandung offener Mängel, einschließlich solcher, die bei unmittelbarer Prüfung festzustellen gewesen wären, ausgeschlossen. Bei beabsichtigter Veredelung ist es Gegenstand der unmittelbaren Prüfung ein ANDRUCKMUSTER zu erstellen und etwaig auftretende Beanstandungen am verarbeiteten Material innerhalb von 24 Stunden mitzuteilen. Den Prozess der Veredelung der gelieferten Waren führt der Käufer auf eigenes Risiko durch. In jedem Falle sind die vom Verkäufer für eine Verede­lung gegebenen HINWEISE zu beachten. Es wird keinerlei Haftung gleich welcher Art, mit Ausnahme der in § 7 ausgenommenen Haftungsfälle übernommen, wenn eine Veredelung abweichend von den von uns gegebenen Hinweisen, insbesondere zur Anwendung der Veredelungstechnologien, vorgenommen wurde.

§9 Abschließende Bestimmungen

a) Erfüllungsort der Vertragsleistungen ist BOZEN (I)
b) Sollte eine der vorstehenden Vorschriften unwirksam sein, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften keine Auswirkung

 

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